Fälligkeit der Teilbeträge
Bei einer Rechnungsstellung bis zum 15. eines Monats ist der
erste Teilbetrag fällig am 15. des Folgemonats.
Bei einer Rechnungsstellung ab dem 16. eines Monats ist der erste Teilbetrag fällig am Letzten des Folgemonats.
Entsprechendes gilt für weitere Teilbeträge.
Bei einer Rechnungsstellung ab dem 16. eines Monats ist der erste Teilbetrag fällig am Letzten des Folgemonats.
Entsprechendes gilt für weitere Teilbeträge.